Die Mainzer Vorträge zum Sicherheits- und Informationsrecht sind eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Prof. Dr. Dieter Kugelmann - und der Stiftungsprofessur für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz - Prof. Dr. Matthias Bäcker, LL.M. Sie beleuchten aktuelle Fragen wie Grundsatzprobleme des Informationsrechts und des Rechts der öffentlichen Sicherheit. Die Perspektiven von Praxis, Wissenschaft und Politik finden dabei gleichermaßen Beachtung.
Nächste Veranstaltungen
Mittwoch, 14. Mai 2025, um 18:30 Uhr
"Die Sekundärnutzung von Krankenversicherungsdaten in Taiwan"
Vortrag von Prof. Dr. Hui-Chieh Su (Nationaluniversität Taiwan)
In Taiwan deckt die Nationale Krankenversicherung (NHI) 99,9% der Bevölkerung ab. Sie verfügt daher über eine zentrale Datenbank mit Gesundheitsdaten nahezu der gesamten Bevölkerung. Nach dem taiwanesischen Datenschutzrecht stand diese Datenbank umfassend für Sekundärnutzungen bereit, ohne dass die betroffenen Personen widersprechen konnten. Hiergegen wandte sich eine Menschenrechtsorganisation mit einer Verfassungsklage, die zu einem Grundsatzurteil des taiwanesischen Verfassungsgerichts führte. Der Vortrag stellt den Hintergrund des Falls vor und analysiert die Argumentation des taiwanesischen Verfassungsgerichts sowie die Auswirkungen seines Urteils auf das Recht auf informationelle Privatsphäre.
Der Vortrag findet im Dekanatssaal des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Haus Recht und Wirtschaft I, Raum: 03-150 (3. Obergeschoss), Jakob-Welder-Weg 9, 55128 Mainz statt (Lage auf dem Campus). Anreiseinformationen finden Sie unter diesem Link.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Link zum Einladungsschreiben - Link zum Veranstaltungsflyer
Mittwoch, 11. Juni 2025, um 18:30 Uhr
"Die Bedeutung der KI-Verordnung für Strafverfolgung und Kriminalprävention"
Vortrag von Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla
Die KI-Verordnung der EU regelt neben zahlreichen anderen Anwendungsbereichen künstlicher Intelligenz auch deren Einsatz in der Strafverfolgung und Kriminalprävention. Sie trägt damit zur Europäisierung des Sicherheitsrechts bei, führt zu einem komplexen Zusammenspiel von Produktsicherheits-, Datenschutz- und Eingriffsrecht und erfordert Anpassungen nationaler Regelungen.
Dieser Vortrag betrachtet dieses Zusammenspiel mit Fokus auf den Einsatz von KI für Recherchen und Prognosen durch Polizei und Staatsanwaltschaften. Er geht unter anderem den Fragen nach, ob die neuen Regelungen einen angemessenen Grundrechtsschutz angesichts sozio-technischer Entwicklungen fördern und ob sie Gefahr laufen, den Einsatz neuer technischer Mittel zur Sicherheitsgewährleistung durch bürokratische Hürden eher zu erschweren.
Der Vortrag findet im Dekanatssaal des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Haus Recht und Wirtschaft I, Raum: 03-150 (3. Obergeschoss), Jakob-Welder-Weg 9, 55128 Mainz statt (Lage auf dem Campus). Anreiseinformationen finden Sie unter diesem Link.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mailingliste zur Veranstaltungsreihe
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Pressemitteilung zur Auftaktveranstaltung
Die Pressemitteilung zur Auftaktveranstaltung der Mainzer Vorträge zum Sicherheits- und Informationsrecht am 16. November 2017 können Sie hier einsehen.